Nebenfahrseuge
Transport auf in betrieb stehenden gleisen
Anerkennung der Aufsichtsbehörde für Verkehr und Wasserwirtschaft.
Schienenfahrzeuge müssen die Bedingungen des neuen Eisenbahngesetzes erfüllen. Ein Teil dieser Bedingungen bezieht sich auf die Kompatibilität von Schienenfahrzeugen mit der Schieneninfrastruktur. Diese Bedingungen wurden verfasst, um die Infrastruktur ungefährlich, ohne Störungen und übermäßigen Verschleiß oder Schaden zu befahren.
Als Beweis, dass ein Schienenfahrzeug die oben genannten Bedingungen erfüllt, wird durch den Verkehrsminister ein Einsatzzeugnis ausgestellt.
Die Ausstellung dieses Zeugnisses basiert auf einer Kompatibilitätserklärung, die nach der Untersuchung und Genehmigung durch eine Prüfstelle abgegeben wird.
HHC/DRS Inspektionen ist durch die Aufsichtsbehörde von Verkehr und Wasserwirtschaft als Prüfstelle für die Ausstellung dieser Kompatibilitäts-erklärungen für besondere Fahrzeuge (Wartungsmaschinen) und Wagen anerkannt. Dank unseres umfassenden Wissens und der Erfahrung auf diesem Gebiet können wir Ihnen mühelos zu Diensten stehen.
Arbeiten auf ausser dienst gestellten gleisen
Seit dem 1. Februar 2002 werden die Schienenfahrzeuge von Inspektions-einrichtungen zertifiziert. HHC/DRS Inspektionen ist durch das Amt für Handel und Transport für das Ausführen dieser Inspektionstätigkeit anerkannt worden und hat hierfür eine Übereinkunft mit der Stiftung TCVT getroffen.
Schienenfahrzeuge, die auf außer Dienst gestellten Schienen arbeiten, sind spezielle Fahrzeuge, die mit einem eigenen Antrieb auf diesen Schienen fahren können und für Neubau-, Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten an den Schienen gedacht sind.
Beispiele von Schienenfahrzeugen sind:
- Schienen-Weg-Fahrzeuge
- hydraulische Bagger mit Schienenfunktion
- Hebebühnenwagen, Schienenhocharbeitsbühnen
- schienengebundene Wartungsmaschinen
- selbstständig fahrende Anhänger
Dank jahrelanger Erfahrung und Kontakten zu allen Fabrikanten von Schienenfahrzeugen kann HHC/DRF Inspektionen diese Prüfungen mühelos ausführen und spezifische Fragen über den Einsatz dieser Maschinen auf fachgerechte Weise beantworten.
Arbeitssicherheit
Es sollte selbstverständlich sein, dass die Mitarbeiter sicher und gefahrlos mit den Maschinen arbeiten können müssen.
Hierfür wurden auf nationalem und internationalem Niveau Vereinbarungen in Form von Erlassen und Richtlinien getroffen.
HHC/DRS beurteilt dementsprechend auch bei jeder Inspektion, ob die betreffende Maschine mit diesen Erlassen und Richtlinien übereinstimmt, wenn zutreffend, durch die Anwendung einer Europäischen Norm.
Dies gibt für Sie als Eigentümer der Maschine eine unabhängige, fachkundige Bestätigung über den Rahmen, in dem sicher mit der Maschine gearbeitet werden kann, und gibt Ihnen die Sicherheit, die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt zu haben.
Für spezifische Fragen verweisen wir Sie auf die betreffenden technischen Manager der verschiedenen Produktgruppen, mit denen Sie mit Hilfe des nebenstehenden Formulars Kontakt aufnehmen können





