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Hebebuhnen

Hebegeräte
In der Nähe von Hubwerkzeugen befinden sich fast immer Zuggeräte. Durch die Nutzung dieser Geräte tritt natürlich Verschleiß auf. Laut Regierung muss der sichere Einsatz dieser Geräte ebenfalls mindestens einmal im Jahr durch einen Sachverständigen kontrolliert werden. Diese Kontrolle kann selbstverständlich ohne großen Aufwand bei der jährlichen Inspektion der Zug- und Hebegeräte stattfinden. HHC/DRS informiert Sie gerne über die Möglichkeiten.

 

Hocharbeitsbühnen
Hocharbeitsbühnen sind nicht mehr von der Baustelle und in der Schieneninfrastruktur wegzudenken. Da Personen hiermit in der Höhe arbeiten können, sind dies relativ gefährliche Maschinen. Durch schlechten Stand, nicht funktionierende Sicherungen oder Stabilitätsmängel kann dies zu gefährlichen Situationen für den Arbeiter in der Höhe führen. Es ist daher besonders wichtig, die Hocharbeitsbühnen auf alle zu beachtenden Punkte zu kontrollieren. HHC/DRS besitzt hierfür die folgenden Möglichkeiten:

 

Typgenehmigung
Eine unabhängige Überprüfung des Gegenstandes nach Maschinenrichtlinie 98/37/EG. HHC/DRS besitzt hierfür eine Anweisungsverordnung des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Arbeitsbedingungen und darf sich deswegen auf diesem Fachgebiet NoBo nennen. HHC/DRS ist unter der Nummer NB1869 registriert.

 

Prüfung der Inbetriebnahme
Unabhängige erste Überprüfung der Hocharbeitsbühnen nach der Fertigung, wobei kontrolliert wird, ob die Maschine gemäß der angegebenen Spezifizierungen des Herstellers gebaut wurde, wozu auch eine Belastungsprobe gehört. Ausgangspunkt dieser Inspektion ist das TCVT- Zertifikatschema W7-01, basierend auf der EN 280.

 

Periodische Prüfung
Unabhängige Überprüfung in der Gebrauchsphase, wobei die sichere Funktionsweise aller Systeme und der Stand der Maschinen beurteilt werden. Ausgangspunkt dieser Inspektionen ist das TCVT Zertifikatschema W7-01, basierend auf der EN 280.