Erdbaumaschinen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verantwortlich für Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen ihres Personals. Arbeitnehmer müssen darauf vertrauen können, dass sie mit sicherem Material arbeiten. In Art. 7.4 des Erlasses über Arbeitsbedingungen ist festgelegt, dass Arbeitsmittel wie Gabelstapler, Bagger, Radlader usw. regelmäßig überprüft werden müssen.
Unsere Inspektoren kommen alle aus der Praxis mit Kenntnis der Geräte, mit denen Sie arbeiten. Hierdurch bürgt HHC/DRS Inspektionen für eine fachkundig ausgeführte Inspektion, die weiter geht als Sicherheit allein. Dank der Produktkenntnis ist nicht nur Sicherheit garantiert, sondern auch, dass der Stillstand der Maschinen auf ein Minimum begrenzt wird.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass nicht nur die Maschinen durch HHC/DRS Inspektionen geprüft werden. Auch das Prüfen der dazugehörenden Zuggeräte und Arbeitsplatzausrüstung mit elektrischen Geräten kann von uns durchgeführt werden.





